WAS IST WILDSCHADEN?

Wildschäden in der Landwirtschaft sind Beschädigungen der genutzten Acker- und Grünlandflächen sowie deren Saat und Aufwuchs durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Zum Schalenwild der hiesigen Fauna zählen insbesondere das Reh- und Schwarzwild. Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich insbesondere auf Beschädigungen der Forstpflanzen durch Verbiss, Schälung und Fegen. Nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes hat die Jagdgenossenschaft bei einem Wildschaden dem Geschädigten Ersatz zu leisten. Die Jagdgenossenschaft hat diese Verpflichtung in den Jagdpachtverträgen auf die Jagdpächter (Jäger) übertragen.

 

Wildschaden - so gehen Sie richtig vor


Wenn Der Eigene Acker Oder Die Fruchtbare Wiese Durch Schwarzwild Heimgesucht Wurde, Ist Ärger Schnell Vorprogrammiert. Um Dies Zu Vermeiden, Ist Eine Richtige Vorgehensweise Notwendig, Damit Der Schaden Schnell Und Zuverlässig Reguliert Werden Kann.

Grundsätzlich müssen Sie als Geschädigter den Wildschaden nachweisen, disen möglichst frühzeitig Anzeigen und entsprechend  dokumentieren (Beweissicherung). Der jeweilige Jagdpächter ist jedoch nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Oftmals wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt als erstes über einen Wildschaden informiert, verbunden mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist in Deutschland seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Dies ist jedoch nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.

Anmeldeverfahren in Kurzform:

 

- innerhalb einer Woche ab Kenntnis des Schadens

- schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail)

- bei der Gemeindeverwaltung in der das Grundstück eingetragen ist

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Wildschaden am Klipperberg

Wildschaden

Vorstandsmitglieder

Werner Maulhardt

Vorstandsvorsitzender

Karsten Windolph

Schriftführer

Christina Seifert

Kassenwart 

Wird gewählt

Kassenprüfer.