Grundstück und Lage
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Lage der Schadfläche
- Bezeichnung des Jagdbezirks
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zur fristgerechten Meldung von Wildschäden, zur Anzeige bei der zuständigen Gemeinde und zum weiteren Ablauf.
Maßgeblich ist die rechtzeitige Anzeige des Schadens.
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn der Schaden nicht binnen einer Woche angezeigt wird.
Für Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen gilt die Anzeige innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.
Bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen nennt das offizielle Thüringer Formular für neu entstandenen Winterschaden spätestens den 1. Mai und für neu entstandenen Sommerschaden spätestens den 1. Oktober.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und das Verfahren der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Die Anzeige muss bei der zuständigen Stelle eingehen.
Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt bei der zuständigen Gemeinde.
Nach rechtzeitiger Anmeldung wird die Gemeinde unverzüglich einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens anberaumen.
Die Anzeige sollte aus Beweisgründen immer schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.
Eine schriftliche Anzeige schafft Klarheit über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der Meldung.
Je genauer die Angaben sind, desto besser lässt sich der Schaden einordnen und dokumentieren.
Nach der rechtzeitigen Anmeldung folgt das eigentliche Verfahren.
Nach rechtzeitiger Anmeldung setzt die Gemeinde einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens an.
Der Schaden wird vor Ort aufgenommen. Bis dahin sollte die Fläche möglichst in einem Zustand belassen werden, der die Feststellung zulässt.
Gegen den Bescheid kann binnen zwei Wochen seit Zustellung Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
Eine geordnete Dokumentation erleichtert das weitere Verfahren.
Für allgemeine Rückfragen können Sie die Kontaktmöglichkeiten der Jagdgenossenschaft nutzen.
Diese Kontaktangaben ersetzen nicht die form- und fristgerechte Anzeige bei der zuständigen Gemeinde.
Das offizielle Formular zur Anmeldung von Wildschäden sollte zusätzlich im Downloadbereich bereitgestellt werden.