- die Verpachtung der Jagdrechte an Jagdausübungsberechtigte,
- die Auskehrung der Erträge aus der Verpachtung der Jagdrechte an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft,
- die Führung eines Jagdkatasters als Grundlage für die Auskehrung der Verpachtungserträge,
- die Regelung des Ersatzes von Wildschäden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde sowie die Interessensvertretung für ihre Mitglieder in Angelegenheiten des Jagdrechts.