Jahreshauptversammlung
Auf Grundlage des § 7 Abs. 1 ThjGAVO. , Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes, wird für Donnerstag, den 24.04.2024, 18.00 Uhr in der Gaststätte „Lips“ zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen eingeladen. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Hundeshagen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Herrn Werner Maulhardt, Feststellung ordnungsgemäße Einladung
2. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastung Vorstand
4. Bericht der Jagdpächter
5. Jahresbericht des Vorstandes
6. Allgemeine Themen
7. Schlussworte
Anmerkung: In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejag barer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung zur Teilnahme an der Versammlung bis zum
14. April 2024 gebeten.
Die Anmeldung kann erfolgen durch:
Mail: kontakt@jagdgenossenschaft-hundeshagen.de
Telefon: +49(36071) 90888
Fax: +49(36071) 91690
Werner Maulhardt, Vorstand der Jagdgenossenschaft Hundeshagen