Jagdgenossenschaft Hundeshagen – Aktuelle Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie Bekanntmachungen, Einladungen und frühere Verfahrensschritte der Jagdgenossenschaft Hundeshagen in zeitlicher Reihenfolge.

Bekanntmachungen und Mitteilungen

Die nachfolgenden Beiträge sind nach Aktualität geordnet. Der neueste Beitrag steht jeweils oben.

29.05.2026

Amtsniederlegung

Der stellvertretende Vorsitzende und Schriftführer der Jagdgenossenschaft Hundeshagen hat mit heutigem Datum, dem 29.05.2026, seine Ämter niedergelegt.

Grund hierfür ist die anhaltende Verfahrensweise der Unteren Jagdbehörde in der Satzungsangelegenheit sowie das infolge der jüngsten Vorgänge fehlende Vertrauen von Mitgliedern der Jagdgenossenschaft in eine weiterhin geordnete Vorstandsarbeit.

Über das weitere Vorgehen wird gesondert informiert.

26.04.2026

Aktueller Stand zur neuen Satzung

Die in der Vollversammlung vom 19.03.2026 beschlossene neue Satzung wurde von der Unteren Jagdbehörde mit Schreiben vom 23.04.2026 nachträglich beanstandet.

Dies ist aus Sicht des Jagdvorstandes nicht nachvollziehbar. Auch die jetzt verwendete Satzungsvorlage wurde der Jagdgenossenschaft durch die Untere Jagdbehörde zur Verfügung gestellt. Die darauf beruhende Satzungsfassung wurde der Unteren Jagdbehörde zudem bereits am 05.02.2026 vor Veröffentlichung, Auslegung und Beschlussfassung mit der Bitte um Prüfung übersandt. Eine Rückmeldung erfolgte hierzu nicht.

Damit wiederholt sich ein bereits bekannter Vorgang: Bereits am 30.09.2025 hatte die Untere Jagdbehörde eine von ihr selbst zuvor an uns übersandte Satzungsvorlage nachträglich beanstandet beziehungsweise in Frage gestellt.

Der Jagdvorstand sieht die dadurch entstandene Verzögerung und Verunsicherung daher maßgeblich im Verantwortungsbereich der Unteren Jagdbehörde.

Nach unserer Einschätzung betreffen die nun benannten Punkte überwiegend redaktionelle Klarstellungen und unbeabsichtigte Abweichungen von der Mustersatzung des Landes Thüringen. Die Vollversammlung hat die Satzung auf Grundlage dieser Mustersatzung beschlossen.

Bis zur abschließenden Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde gilt die bisherige Satzung fort.

Jagdgenossenschaft Hundeshagen
Der Jagdvorstand

19.03.2026

Beschlüsse der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen

Ort: Gaststätte Lips in Hundeshagen

Datum: 19. März 2026

Zeit: 18:30 Uhr

Am 19. März 2026 fand die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen in der Gaststätte Lips in Hundeshagen statt.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war der Beschluss über die Satzungsänderung sowie die Abstimmung über die neue Satzung.

In der Vollversammlung wurde die Satzung auf Grundlage der Mustersatzungsvorlage des Landes Thüringen beschlossen. Sie befindet sich derzeit bei der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Vorstellung der neuen Satzung
  6. Abstimmung über die Satzungsänderung
  7. Mitglieder haben das Wort
  8. Schlussworte

Teilnahme und Stimmrecht

Teilnahmeberechtigt waren die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft sowie ihre gesetzlichen Vertreter.

Das Stimmrecht wurde von den anwesenden Jagdgenossen persönlich ausgeübt.

Weiterer Verfahrensstand

Die beschlossene Satzung wurde auf Grundlage der Mustersatzungsvorlage des Landes Thüringen erstellt.

Sie befindet sich derzeit bei der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung.

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird zu einer weiteren Vollversammlung eingeladen, in der auch die Wahl eines neuen Vorstandes vorgesehen ist.

gez. Karsten Windolph, Schriftführer

17.02.2026

Sachstandsmitteilung zum eingegangenen Antrag

Am 13.02.2026 wird dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft Hundeshagen ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung übergeben. Der Antrag trägt das Datum 26.01.2026, ist mit einer Unterschriftenliste versehen und ist inhaltlich auf den Ausspruch des Misstrauens gegenüber dem Jagdvorstand gerichtet.

Der Jagdvorstand prüft den Antrag und gelangt nach rechtlicher Bewertung zu dem Ergebnis, dass dem Antrag derzeit nicht entsprochen werden kann.

Hintergrund ist, dass nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben für ein wirksames Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung die Zustimmung von mindestens 25 % der stimmberechtigten Jagdgenossen erforderlich ist. Nach dem derzeitigen Stand wird diese Voraussetzung durch die vorgelegten Unterlagen nicht erreicht. Hinzu kommt, dass die vorgelegte Unterschriftenliste nach Auffassung des Jagdvorstandes auch Unterschriften von Personen enthält, die nicht zum Kreis der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hundeshagen gehören und deshalb für das erforderliche Quorum nicht angesetzt werden können.

Darüber hinaus bestehen nach Auffassung des Jagdvorstandes weitere formelle Unklarheiten hinsichtlich des Antrages und der Frage, welche berechtigten Personen diesen Antrag wirksam tragen.

Unabhängig von den formellen Voraussetzungen weist der Jagdvorstand darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Antrag gegen den Vorstand erhobenen Vorwürfe nach seiner Auffassung weder hinreichend substantiiert noch durch belastbare Tatsachen belegt sind.

Der Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt werden der zuständigen Behörde zur rechtlichen Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

01.10.2025

Geplante Vollversammlung zur Satzungsänderung wird verschoben

Für den 01.10.2025 ist eine Vollversammlung zur Abstimmung über die neue Satzung vorgesehen.

Nach erneuter Prüfung der Satzung teilt die Untere Jagdbehörde mit E-Mail vom 29.09.2025 mit, dass noch weitere Anpassungen erforderlich sind.

Aufgrund dieser behördlich geforderten Überarbeitung kann die geplante Beschlussfassung über die neue Satzung nicht wie vorgesehen am 01.10.2025 erfolgen. Die Versammlung zur Satzungsänderung wird daher verschoben.

Über einen neuen Termin wird nach Abschluss der erforderlichen Überarbeitung in geeigneter Form informiert.

01.08.2025

Beanstandung durch die Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde beanstandet das Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe der Bejagung Hundeshagen Revier I sowie die zugrunde liegende Beschlussfassung.

Dabei wird ausdrücklich festgestellt, dass der Beschluss vom 23.04.2025 nicht zustande kommt, weil die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird.

Zudem werden weitere rechtliche und formelle Mängel des Verfahrens angesprochen.