19.03.2026
Beschlüsse der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen
Am 19. März 2026 fand die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen in der
Gaststätte Lips in Hundeshagen statt.
Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war der Beschluss über die Satzungsänderung
sowie die Abstimmung über die neue Satzung.
In der Vollversammlung wurde die Satzung auf Grundlage der Mustersatzungsvorlage des
Landes Thüringen beschlossen. Sie befindet sich derzeit bei der Unteren Jagdbehörde
zur Genehmigung.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Vorstellung der neuen Satzung
- Abstimmung über die Satzungsänderung
- Mitglieder haben das Wort
- Schlussworte
Teilnahme und Stimmrecht
Teilnahmeberechtigt waren die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft sowie ihre gesetzlichen Vertreter.
Das Stimmrecht wurde von den anwesenden Jagdgenossen persönlich ausgeübt.
Weiterer Verfahrensstand
Die beschlossene Satzung wurde auf Grundlage der Mustersatzungsvorlage des Landes Thüringen erstellt.
Sie befindet sich derzeit bei der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung.
Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird zu einer weiteren Vollversammlung eingeladen,
in der auch die Wahl eines neuen Vorstandes vorgesehen ist.
gez. Karsten Windolph, Schriftführer
17.02.2026
Sachstandsmitteilung zum eingegangenen Antrag
Am 13.02.2026 wird dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft Hundeshagen
ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung übergeben.
Der Antrag trägt das Datum 26.01.2026, ist mit einer Unterschriftenliste versehen
und ist inhaltlich auf den Ausspruch des Misstrauens gegenüber dem Jagdvorstand gerichtet.
Der Jagdvorstand prüft den Antrag und gelangt nach rechtlicher Bewertung zu dem Ergebnis,
dass dem Antrag derzeit nicht entsprochen werden kann.
Hintergrund ist, dass nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben für ein wirksames Verlangen auf
Einberufung einer außerordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung die Zustimmung von mindestens
25 % der stimmberechtigten Jagdgenossen erforderlich ist.
Nach dem derzeitigen Stand wird diese Voraussetzung durch die vorgelegten Unterlagen nicht erreicht.
Hinzu kommt, dass die vorgelegte Unterschriftenliste nach Auffassung des Jagdvorstandes auch
Unterschriften von Personen enthält, die nicht zum Kreis der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft
Hundeshagen gehören und deshalb für das erforderliche Quorum nicht angesetzt werden können.
Darüber hinaus bestehen nach Auffassung des Jagdvorstandes weitere formelle Unklarheiten hinsichtlich
des Antrages und der Frage, welche berechtigten Personen diesen Antrag wirksam tragen.
Unabhängig von den formellen Voraussetzungen weist der Jagdvorstand darauf hin, dass die im Zusammenhang
mit dem Antrag gegen den Vorstand erhobenen Vorwürfe nach seiner Auffassung weder hinreichend
substantiiert noch durch belastbare Tatsachen belegt sind.
Der Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt werden der zuständigen Behörde zur rechtlichen
Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
01.10.2025
Geplante Vollversammlung zur Satzungsänderung wird verschoben
Für den 01.10.2025 ist eine Vollversammlung zur Abstimmung über die neue Satzung vorgesehen.
Nach erneuter Prüfung der Satzung teilt die Untere Jagdbehörde mit E-Mail vom 29.09.2025 mit,
dass noch weitere Anpassungen erforderlich sind.
Aufgrund dieser behördlich geforderten Überarbeitung kann die geplante Beschlussfassung über die
neue Satzung nicht wie vorgesehen am 01.10.2025 erfolgen. Die Versammlung zur Satzungsänderung
wird daher verschoben.
Über einen neuen Termin wird nach Abschluss der erforderlichen Überarbeitung in geeigneter Form informiert.
01.08.2025
Beanstandung durch die Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde beanstandet das Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe
der Bejagung Hundeshagen Revier I sowie die zugrunde liegende Beschlussfassung.
Dabei wird ausdrücklich festgestellt, dass der Beschluss vom 23.04.2025
nicht zustande kommt, weil die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird.
Zudem werden weitere rechtliche und formelle Mängel des Verfahrens angesprochen.